Zum Inhalt springen

Schmerzensgeld für Schwerverbrecher


Rosenstolz

Empfohlene Beiträge

S

 

Das Landgericht sprach neulich vier EX-Sicherheitsverwahrten Schmerzensgeld zu...!!

 

Vor dem Gesetz sind alle gleich – auch Schwerverbrecher: Vier verurteilte Gewalt- und Sexualstraftäter haben am Dienstag vom Landgericht Karlsruhe 240 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, weil sie zu lange in Haft saßen. Das Urteil könnte richtungsweisend für Dutzende ähnliche Fälle in Deutschland sein.

 

 

 

Warum hatten die Ex-Sicherungsverwahrten überhaupt geklagt? Ist die Sache mit dem Karlsruher Urteil jetzt erledigt? Wie viele ähnliche Fälle gibt es in Bayern? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Richterspruch.

 

 

 

 

Vor dem Gesetz sind alle gleich – auch Schwerverbrecher: Vier verurteilte Gewalt- und Sexualstraftäter haben am Dienstag vom Landgericht Karlsruhe 240 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, weil sie zu lange in Haft saßen. Das Urteil könnte richtungsweisend für Dutzende ähnliche Fälle in Deutschland sein.

 

Die Kläger Peter W. (55), Günter G. (65), Dieter L. (61) und Hans-Peter W. (55) waren alle in den 70er- und 80er-Jahren wegen Sexualverbrechen (in einem Fall zusätzlich wegen versuchten Mordes) zu Haftstrafen von fünf bis 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Kurz vor Ende ihrer Haftstrafen schaffte der Bundestag 1998 jedoch die geltende Verwahrungs-Höchstfrist von zehn Jahren ab – mit der Folge, dass die vier als gefährlich eingestuften Sextäter weitere acht bis zwölf Jahre in der JVA Freiburg verbrachten – ohne Therapie und ohne Freigang.

 

2009 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig – ein Jahr darauf wurden die vier Männer in die Freiheit entlassen. Für jeden Tag, den sie unrechtmäßig im Knast saßen, forderten sie vor Gericht nun 25 bzw. 35 Euro Schmerzensgeld – insgesamt 415 000 Euro. „Wir brauchten eine Richtschnur, also habe ich mich bei der Forderung am Tagessatz orientiert, den unschuldig Inhaftierte als Haftentschädigung bekommen“, erklärte Verteidiger Ekkehard Kiesswetter der tz.

 

Richter Eberhard Lang sprach den ehemaligen Sträflingen etwa die Hälfte der Summe zu: Der Heilbronner Hans-Peter W., der wegen sexueller Misshandlung und Vergewaltigung zweier Frauen ursprünglich zu 17 Jahren Haft verurteilt worden war, bekam für zusätzliche zwölf Jahre, einen Monat und zwölf Tage rechtswidrige Sicherheitsverwahrung mit 73 000 Euro die höchste Entschädigung zugesprochen. Günter G., Dieter L. und Peter W. stehen gemäß Urteil jeweils 65 000, 53 000 bzw. 49 000 Euro zu. Anwalt Kiesswetter kündigte bereits an, das Urteil zu akzeptieren. „Meine Mandanten sind nicht mehr jung. Für sie zählt jeder Tag.“ ** Na klasse** :mad:

 

 

Warum hatten die Ex-Sicherungsverwahrten überhaupt geklagt?

 

Für die Schwerverbrecher war nach ihren Gefängnisstrafen eine Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Allerdings nur für zehn Jahre – das war bis 1998 die Höchstgrenze. Die Bundesregierung unter Helmut Kohl kippte diese Begrenzung – auch rückwirkend. Die Kläger blieben über die ursprünglich angesetzten zehn Jahre hinaus in Sicherungsverwahrung in der JVA Freiburg. Die rückwirkende Aufhebung der Zehnjahresfrist verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aber gegen die Europäische Menschenrechtskonvention..........GILT DIE DENN AUCH FÜR OPFER??:mad:

 

 

-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Da wird mir speiübel - denn mir scheint, das sich um die Opfer der Täter nur unzureichend gekümmert wird.

 

WENN sie denn die Tat überlebt haben, so müssen sie ein Lebenlang - damit klarkommen. Mit ihren Ängsten, Erinnerungen - mit den seelischen Qualen...mit dem Ekel, jahrelange Therapien...auch deren Anghörigen ist es bestimmt nicht so leicht möglich zum normalen Alltag zurück zu kehren.

 

Als es in den Nachrichten kam, war ich superwütend, geschockt......für so einen Mist will ich keine Steuern zahlen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich an , um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...