Ramona68 Geschrieben 2. Februar 2010 Share Geschrieben 2. Februar 2010 Gut zu wissen Verlangt eine Bank von ihren Kunden Gebühren für Rücklastschriften, so ist dies UNZULÄSSIG. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes gilt dies auch dann, wenn die Gebühren als Schadenersatz deklariert werden. Rücklastschriften sind sind von der Bank wegen mangelnder Kontodeckung zurückgewiesene Zahlungsaufträge, zum Beispiel im Einzugsermächtigungsverfahren AZ: XI ZR 154/04 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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