european Geschrieben 28. April 2022 Share Geschrieben 28. April 2022 LUXEMBURG (dpa-AFX) - Verbraucherschützer dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook klagen. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch...Gesamten Artikel anzeigen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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