HexxHexx Geschrieben 2. November 2009 Share Geschrieben 2. November 2009 Mail an die Firma Brandt Zwieback: "Sehr geehrte Damen und Herren, gestern habe ich Ihr Produkt "Mini Zwieback - Buttermilch Kirsch" gekauft. Als ich später zu Hause die Inhaltsstoffe unter die Lupe nahm, musste ich feststellen, dass dort von Kirschen absolut NICHTS vorhanden ist. Nicht einmal der kleinste Safttropfen. Auf der Packung wird allerdings dem Verbraucher durch die Abbildungen zweier saftigen Kirschen vorgegaukelt, es befänden sich auch Kirschen im Produkt, was aber nicht der Fall ist. Lediglich Aromen sorgen für den Kirschgeschmack. Lt. aktueller Rechtsprechungen ist diese Art der Produktgestaltung eine bewußte Irreführung der Verbraucher. Wenn überhaupt, dürften die Zwieback als "Buttermilch-Kirsch-Geschmack" beworben werden und keinesfalls Kirschen abgebildet, da sie nicht Bestandteil des Produktes sind. Mich würde sehr Ihre Meinung dazu interessieren! Mit freundlichen Grüßen *** _________________________________________________________________ Antwort der Firma Brandt-Zwieback: "Sehr geehrter Herr ***, vielen Dank für Ihre o. g. Nachricht, mit der Sie uns mitteilen, dass Sie sich durch die Verpackungsgestaltung unseres Mini-Zwiebacks Buttermilch-Kirsch getäuscht fühlen, da auf der Verpackung Kirschen abgebildet sind, diese jedoch nicht im Produkt enthalten sind. In unserem Produkt Mini -Zwieback Buttermilch - Kirsch werden natürliche Kirscharomen verwendet, um dem Produkt den gewünschten Kirschgeschmack zu geben. Die so genannte Verkehrsbezeichnung unmittelbar bei der Zutatenliste nennt den Kirschgeschmack als ein Charakteristikum dieses Produktes. Da wir in der Zwiebackglasur keine Kirschstückchen verarbeiten können, somit mit natürlichem Aroma den Kirschgeschmack geben, dürfen wir demnach auch keinen Zusatz von Kirschen, Kirschsaft, Kirschmus, o.ä. ausloben. Die Rechtsprechung verbietet zudem die Darstellung von Früchten, etwa Kirschen, bei ausschließlicher Verwendung von künstlichen Aromen. Fruchtabbildungen sind jedoch bei Verwendung von natürlichen Aromen erlaubt, da die Geschmack gebenden Komponenten aus der entsprechenden Frucht stammen. Der Verbraucherschutz, u.a. vor Täuschung, hat bei uns höchste Priorität. Daher lassen wir unsere Verpackungen von zugelassenen Gutachtern hinsichtlich der rechtlichen Konformität überprüfen. Wir haben es hier sicherlich versäumt, in der Deklaration auf die Natürlichkeit des Aromas hinzuweisen. Für künftige Produkte werden wir dies im Sinne einer besseren Information berücksichtigen. Sehr geehrter Herr Schäfer, wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen gedient zu haben und stehen Ihnen für eventuelle Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß / best regards *** - Marketing - Brandt Zwieback - Schokoladen GmbH + Co. KG __________________________________________________________________ Vergessen" auf die Natürlichkeit des Kirscharomas hinzuweisen?!? Obwohl das ja ein Werbeargument und Kaufanreiz darstellt?? Das zu glauben, fällt mir doch sehr schwer. Schlechtes Marketing! Schaut aber mal selbst beim nächsten Einkauf, mit was in bunten Bildern auf Verpackungen alles beworben wird, das im Produkt selbst nicht vorhanden ist. Lest das Kleingedruckte in den Inhaltsstoffen als Teil des Kampfes gegen die grassierende Kundenverdummung in Zeiten von Analog-Käse! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blanca Geschrieben 2. November 2009 Share Geschrieben 2. November 2009 Verpackungen Achtet mal bei einem Einkauf wie klein die Zutaten teilweise geschrieben sind. Ich kann sie oft nicht mal mit Brille lesen. Es gibt ganz viele Sachen wo Alkohol enthalten ist. Für einen trockenen Alkoholiker ist das ganz schwierig, da bei manchen schon kleine Mengen dazu führen können wieder auf den Geschmack zu kommen. Blanca Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HexxHexx Geschrieben 2. November 2009 Autor Share Geschrieben 2. November 2009 Das stimmt, Blanca. Mir fällt auch immer auf, dass oft kleinste Spuren von z.B. Nüssen oder Eiern enthalten sind. Für meine Nichte wäre das gefährlich, da sie hochgradig allergisch gegen beides ist. Das ist oftmals so klein geschrieben, dass man es kaum lesen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich an , um mit Deinem Konto zu schreiben.